Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 01.08.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Johannes Mamat & Christian Richter GbR, auftretend unter der Geschäftsbezeichnung Dresden Media (im Folgenden „Dresden Media GbR"), und ihren Auftraggebern.
Anschrift: Poetenweg 1, 01662 Meißen
Büro: Antonstraße 25, 01097 Dresden
Vertreten durch: Johannes Mamat und Christian Richter
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE369411522
E-Mail: info@dresdenmedia.com
(2) Gegenstand sind insbesondere Leistungen der Bereiche Film- und Videoproduktion, Fotografie, Webdesign und Webentwicklung, Grafik und Design, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social Media sowie Marketingberatung.
(3) Die Leistungen der Dresden Media GbR richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Dresden Media GbR stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn die Dresden Media GbR die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen und gesonderte Verträge, gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der Dresden Media GbR sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Als verbindlich bezeichnete Angebote gelten für 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Auftrag in Textform erteilt und die Dresden Media GbR ihn in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Preisangaben außerhalb eines konkreten Angebots, etwa in Übersichten, Präsentationen oder auf der Website, sind unverbindliche Orientierungswerte und kein Angebot.
(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Vereinbarung in Textform. Sie können Preis und Zeitplan verändern. Mehraufwand, der auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers beruht, wird nach dem im Angebot ausgewiesenen Stundensatz vergütet. Ist dort kein Stundensatz ausgewiesen, wird er vor Ausführung der Zusatzleistung in Textform vereinbart.
(3) Die Dresden Media GbR darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen. Für deren Leistung bleibt sie gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
(4) Konzepte, Treatments, Drehbücher, Layouts und Entwürfe, die vor Auftragserteilung überlassen werden, bleiben Eigentum der Dresden Media GbR. Sie dürfen ohne Beauftragung weder genutzt noch an Dritte weitergegeben noch durch Dritte umgesetzt werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Zugänge und Informationen rechtzeitig, vollständig und im vereinbarten Format bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Freigaben, Rückmeldungen und Korrekturwünsche erteilt der Auftraggeber in Textform innerhalb von fünf Werktagen.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle Rechte an beigestelltem Material verfügt, insbesondere an Texten, Bildern, Logos, Marken, Musik und Daten. Er stellt die Dresden Media GbR von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt es dem Auftraggeber, Dreh- und Aufnahmegenehmigungen einzuholen sowie die Einwilligungen abgebildeter Personen nach § 22 KUG und Art. 6 DSGVO sicherzustellen.
(5) Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verschieben vereinbarte Termine angemessen und begründen weder eine Minderung noch Schadensersatzansprüche. Entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, wird dieser nach Aufwand vergütet. § 642 BGB bleibt unberührt.
§ 5 Termine, Fristen und höhere Gewalt
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Plattformen Dritter sowie unverschuldete Erkrankung eingesetzter Personen, verlängern die Leistungsfristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(3) Können Außenaufnahmen aus Witterungsgründen nicht durchgeführt werden, wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Eine Ausfallvergütung nach § 10 fällt in diesem Fall nicht an.
§ 6 Abnahme
(1) Soweit die Leistung Werkcharakter hat, erklärt der Auftraggeber die Abnahme in Textform innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung der fertigen Leistung.
(2) Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch benennt er einen wesentlichen Mangel, gilt die Leistung als abgenommen. Die Dresden Media GbR weist den Auftraggeber bei Bereitstellung gesondert auf die Frist und auf die Bedeutung seines Schweigens hin. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, insbesondere durch Veröffentlichung einer Website oder eines Films, gilt sie als abgenommen.
(4) Abgrenzbare Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Sieht das Angebot eine Anzahlung oder Teilzahlungen vor, sind diese zu den dort genannten Zeitpunkten fällig. Enthält das Angebot keine Regelung, ist die Vergütung mit der Abnahme fällig. Laufende Leistungen werden monatlich abgerechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die Dresden Media GbR nach erfolgloser Fristsetzung die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.
(6) Fremdkosten und Auslagen, insbesondere für Lizenzen, Stockmaterial, Musik, Mitwirkende, Locations, Genehmigungen, Hosting und Software Dritter, sind nicht in der Vergütung enthalten, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen sind. Reise- und Anfahrtkosten werden nur berechnet, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind.
(7) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Die Urheberrechte an den erbrachten Leistungen verbleiben bei der Dresden Media GbR beziehungsweise bei den jeweiligen Urhebern.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Arbeitsergebnisse für den im Angebot bezeichneten Verwendungszweck zu nutzen. Vor vollständiger Zahlung ist eine Nutzung nur zulässig, wenn die Dresden Media GbR sie in Textform freigegeben hat.
(3) Ausschließliche Nutzungsrechte, das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung, die Weitergabe an Dritte oder verbundene Unternehmen sowie jede Nutzung über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und werden gesondert vergütet.
(4) An Inhalten Dritter, insbesondere Stockmaterial, Musik, Schriften, Templates und Software, kann die Dresden Media GbR nur die Rechte einräumen, die ihr die zugrunde liegende Lizenz gewährt. Ist eine Lizenz befristet, endet mit ihr das Nutzungsrecht des Auftraggebers; die Verlängerung obliegt dem Auftraggeber.
(5) Die Dresden Media GbR ist berechtigt, in angemessener Form als Urheberin genannt zu werden, bei Filmproduktionen insbesondere im Abspann.
§ 9 Referenznutzung
(1) Die Dresden Media GbR darf die erbrachten Leistungen nach ihrer Veröffentlichung durch den Auftraggeber als Referenz nennen und zeigen, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der Website, in sozialen Netzwerken und bei Wettbewerben, einschließlich der Nennung des Unternehmensnamens und der Verwendung des Unternehmenslogos zu diesem Zweck.
(2) Vor der Veröffentlichung durch den Auftraggeber erfolgt keine Referenznutzung ohne dessen Freigabe in Textform.
(3) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen. Die Dresden Media GbR unterlässt die weitere Nutzung dann innerhalb angemessener Frist.
§ 10 Absage und Ausfallvergütung bei Produktionsterminen
(1) Diese Regelung gilt für verbindlich vereinbarte Dreh-, Shooting- und Produktionstermine.
(2) Sagt der Auftraggeber einen solchen Termin ab oder verschiebt er ihn, schuldet er:
- bei Absage mehr als sieben Tage vor dem Termin: keine Ausfallvergütung,
- bei Absage ab sieben Tagen bis 48 Stunden vor dem Termin: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung für den betroffenen Termin,
- bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für den betroffenen Termin.
(3) Auf die Ausfallvergütung werden ersparte Aufwendungen angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Fremdkosten, die zum Zeitpunkt der Absage nicht mehr storniert werden können, insbesondere für Mitwirkende, Locations und angemietetes Equipment, trägt der Auftraggeber in voller Höhe.
(5) Muss die Dresden Media GbR einen Termin aus wichtigem Grund absagen, insbesondere wegen Erkrankung oder höherer Gewalt, wird unverzüglich ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur nach Maßgabe von § 16.
§ 11 Besondere Bestimmungen für Film- und Fotoproduktionen
(1) Im Honorar enthalten sind die im Angebot bezeichneten Drehtage sowie zwei Korrekturschleifen an der Schnittfassung beziehungsweise die im Angebot bezeichnete Anzahl fertig bearbeiteter Bilder. Weitere Schleifen, zusätzliche Bilder und Überstunden werden gesondert vergütet; es gilt § 3 Abs. 2.
(2) Rohmaterial, insbesondere Rohschnitte und RAW-Dateien, verbleibt bei der Dresden Media GbR. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
(3) Die Dresden Media GbR bewahrt das Rohmaterial für zwölf Monate nach Abnahme auf. Eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht besteht nicht. Für die Sicherung der gelieferten Dateien ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
(4) Verwendete Musik ist lizenzfrei oder ordnungsgemäß lizenziert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wünscht der Auftraggeber lizenzpflichtige Musik, trägt er die Lizenzkosten.
(5) Luftaufnahmen werden nur im Rahmen der luftrechtlichen Vorschriften durchgeführt. Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen der Grundstücks- und Betriebsinhaber beschafft der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist ein Flug aus rechtlichen oder witterungsbedingten Gründen nicht möglich, gilt § 5 Abs. 3.
(6) Die Lieferung erfolgt über einen Download-Link, der für 30 Tage verfügbar ist.
§ 12 Besondere Bestimmungen für Webdesign und Webentwicklung
(1) Vor der Abnahme stellt die Dresden Media GbR eine Testversion bereit. Für die Abnahme gilt § 6.
(2) Die Darstellung wird für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser sichergestellt. Für ältere Versionen sowie für künftige Änderungen an Browsern, Endgeräten oder Diensten Dritter wird keine Gewähr übernommen.
(3) Hosting, Domains, Lizenzen für Drittsysteme, Wartung und Sicherheitsaktualisierungen sind nicht Bestandteil des Vertrags, soweit sie nicht gesondert vereinbart wurden.
(4) Nach Abnahme und Übergabe haftet die Dresden Media GbR nicht für Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf nachträglich installierte Erweiterungen oder auf unterlassene Datensicherung zurückgehen.
(5) Die Einhaltung von Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. Ob der Auftraggeber solchen Anforderungen unterliegt, prüft er selbst.
(6) Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und die Konfiguration von Einwilligungsbannern stellt der Auftraggeber bereit oder lässt sie rechtlich prüfen. Die Dresden Media GbR erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; Hinweise zu rechtlichen Themen sind unverbindlich.
§ 13 Besondere Bestimmungen für laufende Leistungen
(1) Diese Regelung gilt für Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Betreuung, Content-Betreuung und Webseitenbetreuung. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
(2) Die Dresden Media GbR gibt ausdrücklich keine Garantie für bestimmte Positionen in Suchmaschinen, Reichweiten, Klickpreise, Anfragen oder Umsätze. Rankings und Ausspielungen hängen von Algorithmen und Richtlinien Dritter ab, die sich jederzeit ändern können. Änderungen dieser Systeme begründen weder Minderungs- noch Rücktrittsansprüche.
(3) Die Dresden Media GbR arbeitet nach den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschinen und Plattformen. Maßnahmen, die gegen diese Richtlinien verstoßen, werden nicht erbracht, auch nicht auf Wunsch des Auftraggebers.
(4) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Zugänge bereit, insbesondere zu Website, Analyse- und Werbekonten sowie Profilen. Diese Konten bleiben Eigentum des Auftraggebers; die Dresden Media GbR handelt in seinem Auftrag.
(5) Mediabudgets für Werbeschaltungen sind nicht Bestandteil des Honorars. Sie werden vom Auftraggeber unmittelbar an die jeweilige Plattform gezahlt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(6) Verträge über laufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Beide Parteien können den Vertrag in Textform zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Nach Vertragsende gibt die Dresden Media GbR die Zugänge zu den Konten des Auftraggebers frei und übergibt die bereits gelieferten Arbeitsergebnisse. Nicht übergeben werden Rohmaterial, Projekt- und Arbeitsdateien, interne Auswertungen sowie eigene Vorlagen und Werkzeuge; insoweit gelten § 8 und § 11 Abs. 2. Eine Herausgabe darüber hinaus erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Eine über die Übergabe hinausgehende Betreuungs- oder Einarbeitungspflicht besteht nicht.
§ 14 Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
(1) Die Dresden Media GbR setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, unter anderem zur Text-, Bild-, Audio- und Videoverarbeitung. Auf Anfrage informiert sie über die eingesetzten Systeme. Der Auftraggeber kann den Einsatz in Textform ausschließen oder einschränken.
(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass an ausschließlich maschinell erzeugten Inhalten nach derzeitiger Rechtslage keine Urheberrechte entstehen und insoweit keine ausschließlichen Rechte eingeräumt werden können.
(3) Werden auf Wunsch des Auftraggebers synthetische Bild-, Ton- oder Videoinhalte erstellt, die reale Personen oder Ereignisse wirklichkeitsgetreu nachbilden, obliegt dem Auftraggeber als Verwender die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung und Offenlegung. Die Dresden Media GbR weist auf die Kennzeichnungspflicht hin und stellt erforderliche technische Angaben bereit.
(4) Daten des Auftraggebers werden in KI-Systeme nur eingegeben, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 15 Mängelansprüche
(1) Mängel sind in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen.
(2) Die Dresden Media GbR leistet Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Ansprüche bestehen nicht, soweit die Abweichung auf Vorgaben, Material oder Zuarbeit des Auftraggebers beruht oder auf Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte nach der Abnahme vorgenommen haben.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 16 Haftung
(1) Die Dresden Media GbR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Dresden Media GbR nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für erzielte Rankings, Reichweiten und Werbeergebnisse, für Ausfälle und Richtlinienänderungen von Plattformen Dritter, für Inhalte des Auftraggebers und für Inhalte verlinkter externer Seiten.
(4) Für den Verlust von Daten haftet die Dresden Media GbR nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung entstanden wäre.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Dresden Media GbR.
§ 17 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus, und machen sie Dritten nicht zugänglich. Ausgenommen ist die Referenznutzung nach § 9.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung der Dresden Media GbR. Soweit die Dresden Media GbR personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, in dem auch die eingesetzten Unterauftragnehmer aufgeführt sind.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist Dresden. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Fassung vom 01.08.2026 · Johannes Mamat & Christian Richter GbR, Dresden














